Allgemeine Geschäftsbedingungen

TIDYX GmbH

I. Allgemeines

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

II. Vertragsabschluss

2. Alle Angebote sind stets freibleibend. An Zeichnungen, Dokumentationen u. ä. Informationen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen der Verkäuferin unverzüglich zurückzugeben.

3. Der Auftraggeber bindet sich an seine Bestellung 2 Wochen, beginnend mit dem Eingang der Bestellung beim Verkäufer. Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn wir innerhalb dieser zweiwöchigen Frist die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen.

4. Mündliche Absprachen, nachträgliche Vertragsänderungen, zugesicherte Eigenschaften der Ware, Auslieferungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

5. Abweichungen von Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind insofern zulässig, wenn diese geringfügig, handelsüblich und durch technische Verbesserungen bedingt  sind.

III. Preise, Zahlungsbedingungen und Kreditauskunft

6. Die im Vertrag vereinbarten Preise beruhen auf den am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Herstellerpreisen. Wünscht sich der Besteller nachträglich nach Vertragsabschluss eine um mindestens vier Monate verzögerte Lieferung, ist der Verkäufer bei einer zwischenzeitlichen Erhöhung des Einkaufspreises bzw. Herstellerpreises zu einer Kaufpreiserhöhung berechtigt. Diese beträgt maximal die prozentuale Erhöhung der Einkaufspreise.

7. Die Preise gelten ab Lieferwerk oder sonstiger Versandstelle nach Wahl des Verkäufers zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Höhe.

8. Zahlungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig. Skonti oder längere Zahlungsziele werden nur gewährt, wenn sie vom Verkäufer schriftlich zugesichert wurden.

9. Erlangt der Verkäufer nach Vertragsabschluss Kenntnis über eine Gefährdung des Zahlungsanspruches, berechtigt es ihn dazu, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen gegen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung auszuführen.

10. Bei einer Überschreitung eines vereinbarten Zahlungstermins berechnen wir Verzugszinsen gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 247, 288 BGB).

11. Wird das Geschäft auf Rechnung oder über Finanzierung, Miete oder ähnlichem abgewickelt, so ermächtigt der Besteller den Verkäufer  Auskünfte über seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit bei Kreditinstituten einzuholen.

12. Eine Restschuld wird ohne Rücksicht auf den vereinbarten Fälligkeitstermin sofort fällig, wenn:

a) der Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt;

b) der Käufer seine Zahlung einstellt, gegen ihn das Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet oder beantragt wird oder er bei seinen Gläubigern um ein Moratorium nachsucht oder ein Vergleichsverfahren anstrebt;

13. Bei Teillieferungen, die in sich voll funktionsfähig sind, ist der Verkäufer berechtigt, diese Teillieferung gesondert zu berechnen.

14. Die Zahlungen des Käufers werden zunächst auf etwaige Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Kaufpreisforderungen verrechnet.

IV. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

15. Der Verkäufer bestimmt, auf welche Forderungen eingehende Zahlungen zu verrechnen sind. Eventuelle, mit der Zahlung entstehende Kosten und/oder Gebühren trägt der Käufer.

16. Der Besteller kann sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen.

V. Auslieferung

17. Die Auslieferungszeit ist lediglich annähernd bezeichnet. Wird der annähernd bezeichnete Auslieferungstermin vom Verkäufer nicht eingehalten, hat der Käufer dem Verkäufer schriftlich in Auslieferungsverzug zu setzen, wobei die vom Käufer zu bezeichnende Auslieferungsfrist zumindest 6 Wochen betragen muss. Schadensersatzansprüche für diese Zeit sind ausgeschlossen.

18. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss, es sei denn es Bedarf vorab einer technischen oder kaufmännischen Klärung mit dem Besteller. In diesem Fall beginnt die Frist ab dem Tag, an welchem die Einzelheiten mit dem Besteller geklärt wurden.

19. Verzögert sich die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes nachweislich durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder durch sonstige, außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse, verlängert sich die Lieferzeit angemessen

VI. Versand, Gefahrtragung und  Entgegennahme des Liefergegenstands

19. Sofern nichts anderes bestimmt ist, erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers ab Werk oder vom Verkäufer zu wählender Versandstelle auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über, wenn sich der Versand des Liefergegenstands infolge nicht von uns zu vertretender Umstände verzögert.

20. Der Verkäufer verpflichtet sich nicht, die billigste Versandart zu wählen.

21. Die Kosten der Transportversicherung, zu deren Abschluss der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, trägt der Käufer. Ebenso gehen die Kosten für Verladung, Zoll und ähnliches zu Lasten des Käufers.

22. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Hat der Besteller den Transport der Sache vom Herstellungsort zur Verwendungsstelle übernommen, trägt der Besteller für die Dauer des Transports die Gefahr. 

VII. Abnahme

23. Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware abzunehmen. Nimmt er diese nicht aus Gründen ab, die der Käufer zu vertreten hat, hat er ab dem Auslieferungstermin 0,1% pro Tag des Nettoauftragswertes zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an Lagerkosten zu bezahlen. Der Käufer darf die Entgegennahme der Lieferung bei unwesentlichen Mängeln und Mengenabweichungen nicht verweigern.

VIII. Eigentumsvorbehalt und Sicherheitsabtretung

24. Alle gelieferten Waren und der Erlös aus dem Weiterverkauf bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer. Somit tritt der Käufer seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag an den Verkäufer ab.

25. Soweit die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts an besondere Voraussetzungen oder besondere Formvorschriften geknüpft sind, hat der Käufer für deren Erfüllung Sorge zu tragen.

26. Der Käufer darf den Liefergegenstand vor Eigentumsübergang weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

27. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten als Rücktritt.

28. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

29. Sollte der Vertrag rückabgewickelt werden aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt, für die Nutzung und den Gebrauch der Sache eine Wertminderungsentschädigung zu verlangen.

IX. Untersuchungs- und Rügepflicht des Bestellers

30. Der Käufer hat den Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist uns dieser unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer diese schriftliche Anzeige, so gilt der Liefergegenstand als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

31. Zeigt sich später ein Mangel des Liefergegenstands, so muss uns der Käufer diesen Mangel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzeigen. Tut er dies nicht, gilt der Liefergegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

X. Sachmangelhaftung und Beanstandung

32. Sachmangelansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe der Ware. Für gebrauchte Gegenstände übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Sachmängel.

33. Nach unserem Ermessen liefern wir neu oder bessern alle Leistungen nach, die sich nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelbehaftet herausstellen.

34. An im Austauschverfahren ersetzten Teilen behalten wir uns Eigentum vor.

35. Es wird insbesondere keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, jedoch nicht auf unser Verschulden zurück zu führen sind:

Natürliche Abnutzung, normaler Verschleiß, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritten, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, Montage, Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebs- und Reinigungsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, ohne unsere Zustimmung vorgenommene Änderungen am Liefergegenstand.

36. Zur Durchführung der von uns nach billigem Ermessen als notwendig erscheinenden Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung muss der Käufer dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit geben.

37. Bei berechtigten Beanstandungen trägt der Verkäufer die unmittelbaren Kosten der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung. Bei Lieferorten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die insgesamt von uns zu tragenden Kosten begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes.

38. In Fällen schuldhafter Mitverursachung der Mängel durch den Käufer, insbesondere aufgrund der Nichtbeachtung der Schadensvermeidungs- und Minderungspflicht, behält sich der Verkäufer einen entsprechenden Schadenersatzanspruch vor.

39. Der Käufer hat nach seiner Wahl ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreicht.

40. Die sich aus der Sachmangelhaftung ergebenen Rechte des Käufers sind ohne Zustimmung des Verkäufers nicht übertragbar.

XI. Haftung

41. Wir haften, auch im Falle von Schäden wegen Pflichtverletzungen bei Vertragsverhandlungen, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, (insbesondere auch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind) nur bei Vorsatz, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, grober Fahrlässigkeit der Gesellschaftsorgane bzw. leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

42. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und Schadenshöhe, begrenzt.

43. Eine weitere Haftung, aus welchen Rechtsgründen auch immer, insbesondere auch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen.

XII.  Pauschalierung von Schadenersatzansprüchen

44. Steht der Firma TIDYX GmbH das Recht zu, Schadenersatz zu fordern, kann die Firma TIDYX GmbH 25 % des Kaufpreises als Schaden ohne Nachweis geltend machen. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt der Firma TIDYX GmbH vorbehalten.

XIII.  Teilnichtigkeit

45. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

XIV.  Hinweis gem. § 33 BDSG

46. Ihre auftragsbezogenen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert.

 

(Stand: 12/2013)